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Um für Vermieter und Mieter gleichermaßen Sicherheit zu gewährleisten, stellen wir Ihnen einen standardmäßigen Vorschlag für die Mietbedingungen zur Verfügung.

Dieser Vorschlag ist nicht bindend, sondern stellt eine Service-Maßnahme von dar.
Sie können diesen Vertrag nach Belieben ändern, wenn Vermieter und Mieter darüber übereinstimmen. Daher stellen wir Ihnen die Version als veränderliches Word-Dokument zur Verfügung. Bitte lesen Sie sich Ihren endgültigen Mietvertrag genau durch, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und klären Sie insbesondere den Punkt "Rücktritt vom Vertrag", vor allem bei größeren Objekten.

Wobei bei alldem immer gelten sollte: Guter Wille kann allen Streitigkeiten vorbeugen.
 
   
Vorschlag für Mietbedingungen
 
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche, mündliche oder telefonische Bestellung des Mieters. Bei einer schriftlichen Bestellung kommt der Mietvertrag mit einer telefonischen oder schriftlichen Bestätigung des Vermieters zustande. Der Mietvertrag ist gültig ohne Unterschrift des Vermieters. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Diese müssen im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden. Der Vermieter hat das Recht, eine Anzahlung zu verlangen. Deren Höhe ist Einigungssache zwischen Vermieter und Mieter (im folgenden als "Einigungssache" bezeichnet).

2. Mietpreise und Bezahlung
Der Mietpreis ist Einigungssache. Die Fälligkeit von Anzahlungen ist ebenfalls Einigungssache. Restzahlungen erfolgen bei Übernahme der Mietgegenstände. Bei Tagesbuchungen wird der Mietpreis bei Abholung der Boote in bar oder per Verrechnungsscheck entrichtet. Der Vermieter behält sich vor, ein Pfand (Personalausweis, Autoschlüssel,...) für die Mietdauer zu fordern. Bei vorzeitiger Rückgabe des Vermietartikels wird der anteilige Mietpreis nicht erstattet.

3. Mietdauer
Die Mietdauer wird zwischen Vermieter und Mieter schriftlich oder mündlich vereinbart. Als Tagesmiete gilt der Zeitraum von 09 - 19 Uhr beziehungsweise bei einem Mietzeitraum von mindestens zwei Tagen gilt der Zeitraum eines Kalendertages. Eine beabsichtigte Verlängerung der vereinbarten Zeitdauer ist dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Zeitdauer mitzuteilen und vom Vermieter zu genehmigen. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet der Vermieter für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten ersten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines weiteren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

4. Rücktritt und Änderungen des Vertrages
Hat ein Mieter einen Vertrag über eine Dauer von zwei und mehr Tagen abgeschlossen bestellt, gelten folgende Vereinbarungen: Tritt der Mieter 21 und mehr Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Bearbeitungskosten berechnet. Tritt der Mieter acht bis zwanzig Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, betragen die Rücktrittskosten 10 Prozent des Mietpreises. Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von sieben Tagen vor Mietbeginn werden 30 Prozent des Mietpreis berechnet.

5. Haftung
Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.

6. Haftung des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter aus dem Mietvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

7. Sonstige Vereinbarungen
Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Bei groben Verstößen gegen gesetzliche und mietvertragliche Verpflichtungen behält sich der Vermieter vor, die gemieteten Gegenstände auch während der laufenden Mietperiode ohne Erstattung des Mietpreises einzuziehen. Sämtliche Mietgegenstände sind in einem gereinigten Zustand abzugeben, andernfalls wird für die Reinigung das entsprechende Entgelt laut Reinigungsrechnung erhoben.

8. Schlußbestimmungen
Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Gerichtsstand ist Wohnort des Vermieters.